[Berlin-wireless] Zeit-Online: Interview mit Jürgen anlässlich des BGH-Urteils

Horst Krause offlinehorst
Fr Mai 14 19:39:36 CEST 2010


hallo,

-mm- ist das beispiel der kfz-haftung trotzdem unverhältnissmässig.
die kostenlose mitnutzung eine AP würde ich eher mit der gemeinsamen
nutzung eines (ebenfalls wenig reglementierten) fahrrad vergleichen.

nach dem lesen von vielen forum-beiträgen hier mal ein paar extreme
(leider auch un-verhältnismässig) bei der grundstück-haftung:
- wer einen garten-teich besitzt, muss den so sichern (zaun), dass
   darin nicht ein kleines kind ertrinken kann.
- aber andererseits muss bei schnee/glätte der bürgersteig sogar für
   wildfremde sicher begehbar bleiben (der nicht mal eigentum ist).

obige bürgerliche durchleit-pflicht (vergleichbar dem ff - ppa)
ist ein aspekt, der mir bei der sicherheits/legalitäts-diskussion
viel zu wenig berücksichtigt wird.
-mm- sollte ff deutlich machen, daß für die sachgerechte funktion 
selbstgesetzte soll-regeln, aber auch beschränkungen und deren
durchsetzung nötig sind, zb.: p2p-zap, white-/black-lists.

ach ja, sven-ola erinnert mich immer daran, dass niemand sich
als netzwerk-polizist verkaspern will, ich auch nicht :-(
deshalb vermeidet man nervige disputationen und verpackt es
lieber in ein script/protocol.
wenns denn der FUNKtion dient, soll es mir recht sein.

gruss horst
offlinehorst at web.de


Juergen Neumann wrote:
> Kurzer Hinweis:
> 
> ... der Fehler wurde mittlerweile auf der Seite korrigiert.
> 
> http://www.zeit.de/digital/internet/2010-05/bgh-wlan-freifunk?page=2  
> 
> ---
> 
>> Hendrik schrieb auf [Berlin-wireless]:
> 
>>> Was mich irritiert, ist die Analogie zum Autobesitz. Jürgen wird wie
>>> folgt zitiert:
>>>
>>> "Es gibt keine Halterhaftung für Autobesitzer, da Handlungen 
>>> im Verkehr schnell tödliche Auswirkungen haben können. Hier
>>> passiert das gleiche: Der Inhaber eines WLAN wird in Mithaftung
>>> genommen für das, was andere damit machen."
>>>
>>> Diese Sätze widersprechen sich nicht nur selbst, sie sind 
>>> meines Wissens auch insofern falsch, als dass es sehr wohl
>>> eine Halterhaftung gibt, Autofahrer sind verpflichtet, ihr
>>> Fahrzeug zu sichern.[1]  
>>> Wir brauchen bessere Vergleiche/Argumente ;-)
>> Richtig, hier ist dem Journalisten ein Tippfehler unterlaufen 
>> und er hat das Zitat aus dem Kontext genommen.
>>
>> Hier das Zitat aus der Orignal-Mail:
>>
>>> Neumann: Es hat in jedem Fall eine Bedeutung ­ denn diese rechtliche
>>> Konstruktion der Störerhaftung hat damit einen Etappensieg 
>>> erreicht. Zum Vergleich, auch im Straßenverkehr gibt es 
>>> eine Halterhaftung für Autobesitzer, da Handlungen im Verkehr
>>> schnell tödliche Auswirkungen haben können. 
>>> Hier passiert das gleiche: Der Inhaber eines WLAN wird in Mithaftung
>>> genommen für das, was andere damit machen. Das einzige, was er tut,
>>> ist sein Auto nicht abzuschließen, um es bildlich zu sagen. Doch die 
>>> Schwere der Tat rechtfertigt das nicht, finde ich. Da wird 
>>> blind der Musikindustrie gefolgt. Das ist unerhört. Es wird die 
>>> Freiheit der Vielen eingeschränkt für ein Geschäftsmodell einiger
>>> weniger.
>> Mir war im Interview wichtig zu sagen, dass die Konstruktion 
>> der Halterhaftung aus dem Bereich des Strassenverkehrs eben 
>> genau NICHT auf das Thema offenes WLAN zu übertragen ist, da 
>> die Schwere der Tat eine solche Konstruktion NICHT rechtfertigt.
>>
>> Ich werde veruchen, dass noch einmal klarstellen zu lassen.
>>
>> LG
>>
>> Juergen
>>
>> _______________________________________________
>> Berlin mailing list
>> Berlin at berlin.freifunk.net
>> http://lists.berlin.freifunk.net/cgi-bin/mailman/listinfo/berlin
> 
> _______________________________________________
> Berlin mailing list
> Berlin at berlin.freifunk.net
> http://lists.berlin.freifunk.net/cgi-bin/mailman/listinfo/berlin
> 





Mehr Informationen über die Mailingliste Berlin