[Berlin-wireless] Zeit-Online: Interview mit Jürgen anlässlich des BGH-Urteils
Horst Krause
offlinehorst
Fr Mai 14 19:39:36 CEST 2010
hallo,
-mm- ist das beispiel der kfz-haftung trotzdem unverhältnissmässig.
die kostenlose mitnutzung eine AP würde ich eher mit der gemeinsamen
nutzung eines (ebenfalls wenig reglementierten) fahrrad vergleichen.
nach dem lesen von vielen forum-beiträgen hier mal ein paar extreme
(leider auch un-verhältnismässig) bei der grundstück-haftung:
- wer einen garten-teich besitzt, muss den so sichern (zaun), dass
darin nicht ein kleines kind ertrinken kann.
- aber andererseits muss bei schnee/glätte der bürgersteig sogar für
wildfremde sicher begehbar bleiben (der nicht mal eigentum ist).
obige bürgerliche durchleit-pflicht (vergleichbar dem ff - ppa)
ist ein aspekt, der mir bei der sicherheits/legalitäts-diskussion
viel zu wenig berücksichtigt wird.
-mm- sollte ff deutlich machen, daß für die sachgerechte funktion
selbstgesetzte soll-regeln, aber auch beschränkungen und deren
durchsetzung nötig sind, zb.: p2p-zap, white-/black-lists.
ach ja, sven-ola erinnert mich immer daran, dass niemand sich
als netzwerk-polizist verkaspern will, ich auch nicht :-(
deshalb vermeidet man nervige disputationen und verpackt es
lieber in ein script/protocol.
wenns denn der FUNKtion dient, soll es mir recht sein.
gruss horst
offlinehorst at web.de
Juergen Neumann wrote:
> Kurzer Hinweis:
>
> ... der Fehler wurde mittlerweile auf der Seite korrigiert.
>
> http://www.zeit.de/digital/internet/2010-05/bgh-wlan-freifunk?page=2
>
> ---
>
>> Hendrik schrieb auf [Berlin-wireless]:
>
>>> Was mich irritiert, ist die Analogie zum Autobesitz. Jürgen wird wie
>>> folgt zitiert:
>>>
>>> "Es gibt keine Halterhaftung für Autobesitzer, da Handlungen
>>> im Verkehr schnell tödliche Auswirkungen haben können. Hier
>>> passiert das gleiche: Der Inhaber eines WLAN wird in Mithaftung
>>> genommen für das, was andere damit machen."
>>>
>>> Diese Sätze widersprechen sich nicht nur selbst, sie sind
>>> meines Wissens auch insofern falsch, als dass es sehr wohl
>>> eine Halterhaftung gibt, Autofahrer sind verpflichtet, ihr
>>> Fahrzeug zu sichern.[1]
>>> Wir brauchen bessere Vergleiche/Argumente ;-)
>> Richtig, hier ist dem Journalisten ein Tippfehler unterlaufen
>> und er hat das Zitat aus dem Kontext genommen.
>>
>> Hier das Zitat aus der Orignal-Mail:
>>
>>> Neumann: Es hat in jedem Fall eine Bedeutung denn diese rechtliche
>>> Konstruktion der Störerhaftung hat damit einen Etappensieg
>>> erreicht. Zum Vergleich, auch im Straßenverkehr gibt es
>>> eine Halterhaftung für Autobesitzer, da Handlungen im Verkehr
>>> schnell tödliche Auswirkungen haben können.
>>> Hier passiert das gleiche: Der Inhaber eines WLAN wird in Mithaftung
>>> genommen für das, was andere damit machen. Das einzige, was er tut,
>>> ist sein Auto nicht abzuschließen, um es bildlich zu sagen. Doch die
>>> Schwere der Tat rechtfertigt das nicht, finde ich. Da wird
>>> blind der Musikindustrie gefolgt. Das ist unerhört. Es wird die
>>> Freiheit der Vielen eingeschränkt für ein Geschäftsmodell einiger
>>> weniger.
>> Mir war im Interview wichtig zu sagen, dass die Konstruktion
>> der Halterhaftung aus dem Bereich des Strassenverkehrs eben
>> genau NICHT auf das Thema offenes WLAN zu übertragen ist, da
>> die Schwere der Tat eine solche Konstruktion NICHT rechtfertigt.
>>
>> Ich werde veruchen, dass noch einmal klarstellen zu lassen.
>>
>> LG
>>
>> Juergen
>>
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