[Berlin-wireless] Zeit-Online: Interview mit Jürgen anlässlich des BGH-Urteils

Daniel Nitzpon nitzpon
Fr Mai 14 22:25:27 CEST 2010


vielleicht ist das mit dem bürgersteig gar nicht so schlecht:
"das ist als sollte ich einen zaun um den bürgersteig vor meinem haus 
bauen, nur weil ich nicht garantieren kann, dass nicht vielleicht mal 
jemand von dort aus einen kaugummi auf die straße spuckt".
hinkt zwar auch, aber ist wenigstens ordentlich drastisch.

Horst Krause schrieb:
> hallo,
> 
> -mm- ist das beispiel der kfz-haftung trotzdem unverhältnissmässig.
> die kostenlose mitnutzung eine AP würde ich eher mit der gemeinsamen
> nutzung eines (ebenfalls wenig reglementierten) fahrrad vergleichen.
> 
> nach dem lesen von vielen forum-beiträgen hier mal ein paar extreme
> (leider auch un-verhältnismässig) bei der grundstück-haftung:
> - wer einen garten-teich besitzt, muss den so sichern (zaun), dass
>   darin nicht ein kleines kind ertrinken kann.
> - aber andererseits muss bei schnee/glätte der bürgersteig sogar für
>   wildfremde sicher begehbar bleiben (der nicht mal eigentum ist).
> 
> obige bürgerliche durchleit-pflicht (vergleichbar dem ff - ppa)
> ist ein aspekt, der mir bei der sicherheits/legalitäts-diskussion
> viel zu wenig berücksichtigt wird.
> -mm- sollte ff deutlich machen, daß für die sachgerechte funktion 
> selbstgesetzte soll-regeln, aber auch beschränkungen und deren
> durchsetzung nötig sind, zb.: p2p-zap, white-/black-lists.
> 
> ach ja, sven-ola erinnert mich immer daran, dass niemand sich
> als netzwerk-polizist verkaspern will, ich auch nicht :-(
> deshalb vermeidet man nervige disputationen und verpackt es
> lieber in ein script/protocol.
> wenns denn der FUNKtion dient, soll es mir recht sein.
> 
> gruss horst
> offlinehorst at web.de
> 
> 
> Juergen Neumann wrote:
>> Kurzer Hinweis:
>>
>> ... der Fehler wurde mittlerweile auf der Seite korrigiert.
>>
>> http://www.zeit.de/digital/internet/2010-05/bgh-wlan-freifunk?page=2 
>> ---
>>
>>> Hendrik schrieb auf [Berlin-wireless]:
>>
>>>> Was mich irritiert, ist die Analogie zum Autobesitz. Jürgen wird wie
>>>> folgt zitiert:
>>>>
>>>> "Es gibt keine Halterhaftung für Autobesitzer, da Handlungen im 
>>>> Verkehr schnell tödliche Auswirkungen haben können. Hier
>>>> passiert das gleiche: Der Inhaber eines WLAN wird in Mithaftung
>>>> genommen für das, was andere damit machen."
>>>>
>>>> Diese Sätze widersprechen sich nicht nur selbst, sie sind meines 
>>>> Wissens auch insofern falsch, als dass es sehr wohl
>>>> eine Halterhaftung gibt, Autofahrer sind verpflichtet, ihr
>>>> Fahrzeug zu sichern.[1]  Wir brauchen bessere Vergleiche/Argumente ;-)
>>> Richtig, hier ist dem Journalisten ein Tippfehler unterlaufen und er 
>>> hat das Zitat aus dem Kontext genommen.
>>>
>>> Hier das Zitat aus der Orignal-Mail:
>>>
>>>> Neumann: Es hat in jedem Fall eine Bedeutung ­ denn diese rechtliche
>>>> Konstruktion der Störerhaftung hat damit einen Etappensieg erreicht. 
>>>> Zum Vergleich, auch im Straßenverkehr gibt es eine Halterhaftung für 
>>>> Autobesitzer, da Handlungen im Verkehr
>>>> schnell tödliche Auswirkungen haben können. Hier passiert das 
>>>> gleiche: Der Inhaber eines WLAN wird in Mithaftung
>>>> genommen für das, was andere damit machen. Das einzige, was er tut,
>>>> ist sein Auto nicht abzuschließen, um es bildlich zu sagen. Doch die 
>>>> Schwere der Tat rechtfertigt das nicht, finde ich. Da wird blind der 
>>>> Musikindustrie gefolgt. Das ist unerhört. Es wird die Freiheit der 
>>>> Vielen eingeschränkt für ein Geschäftsmodell einiger
>>>> weniger.
>>> Mir war im Interview wichtig zu sagen, dass die Konstruktion der 
>>> Halterhaftung aus dem Bereich des Strassenverkehrs eben genau NICHT 
>>> auf das Thema offenes WLAN zu übertragen ist, da die Schwere der Tat 
>>> eine solche Konstruktion NICHT rechtfertigt.
>>>
>>> Ich werde veruchen, dass noch einmal klarstellen zu lassen.
>>>
>>> LG
>>>
>>> Juergen
>>>
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