[Berlin-wireless] nochmal Abmahnung(en)

martin martin
Mo Nov 15 11:03:15 CET 2010


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Hallo Freifunker,

Das ist meine erste Mail hier, und dann acuh noch zu so einem ekligen Thema:

Wart ihr damit schon mal beim Anwalt?
Mein Besuch bei meiner Anwältin, die sich auf diesem Gebiet recht gut
auskennt, war recht interessant.

Ganz kurz zusammengefasst:

- -Verjährungsfrist für diese Abmahnungen sind 3 Jahre.Daraus ergiebt sich
volgendes:
	-es kann für eine _heute_ geloggten Vorfall noch in drei Jahren
	eine Abmahnung kommen.
	-meine Anwältin erwartet eine zweite Abmahnwelle kurz vor dem
	Ende der Verjährungsfrist, um nochmal zur Kasse zu bitten.
	-nur weil man vom abmahnenden Rechtsanwalt lange nichts mehr
	gehört hat, heisst das nicht das nichts mehr kommt.

- -Zur Unterlassungserklärung:
	-Ist personenbezogen (ist naheliegen, lohnt sich aber nochmal
	zu erwähnen denke ich) d.h. das der Anschlussinhaber sich zu dem
	was drin steht verpflichtet und auch bei Anschlusswechsel etc.
	dafür herhalten muss.
	- Sie ist (je nach Interpretation) ca. 30 Jahre gültig.
	-wenn der Content erneut hoch/runter/quer geladen wird, der von
	einer solchen Erklärung  betroffen ist, wirds eklig (bzw teuer).
	Weil das bei Freifunk ja nicht kontrollierbar bzw.
	sicherzustellen ist, ist das also evtl. ein Schuss nach hinten.

Meine Anwältin hat mir in meinem ganz speziellen Fall, der aber dem
Freifunk recht ähnlich ist, geraten keine UE zu unterschreiben.
Nach ihrer Erfahrung (viele Fälle pro Monat), ist die Wahrscheinlichkeit
gering, bei einmaligem Vorfall vor Gericht zu kommen. Da die Anwälte das
eigentlich Verhindern wollen.
Sie hat auch noch die derzeitige Rechtslage kommentiert, aber das
aufzuschreiben sprengt gerade meinen Zeitrahmen ;)

Wie gesagt, ganz kurz zusammengefasst :)


LG

Martin
	
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