[Berlin-wireless] Freifunk und verängstigte Café Besitzer

Reiner Böhme net-zwerge
Fr Dez 16 03:17:57 CET 2011


moin reto,

danke für den lesestoff. §100, Abs 3 ist ja doch schon ziemlich happig.

mir drängt sich noch ne frage auf. grob gesehen speichert der provider 
mit, um QoS zu sichern bzw überhaupt zu merken, dass was klemmt.  die 
"erschleichung von leistungen" ist da ein gummi-argument. erschleichen 
von irgendwas belastet natürlich das tk-netz, macht es langsamer usw. 
müsste dann nicht der provider klagen, dass ihm netz-leistung, also das 
was sein arbeitsgebiet ist, geklaut wurde oder wird? was hat der 
provider, ausser dass er "die straßen" bereitstellt mit den 
urheberrechts-vertretern am hut? so eine urheberrechtsverletzung stellt 
doch keinesfalls eine technische störung beim provider dar?

wo in der kette darf der provider offiziell zum handlanger irgendwelcher 
urheberrechts-vertreter werden? erst wenn der provider technisch 
irgendwie beeinträchtigt wird? oder gleich und grundsätzlich? ich meine, 
ich muss ja auch nicht grundsätzlich mit offenen kofferraum umherfahren, 
nur weil ich prinzipiell in der lage wäre, eine leiche über öffentliche 
straßen zu transportieren.

mich interessiert ganz besonders dabei, ab wann die datenspeicherung, 
die ja anscheinend für den provider gedacht ist, dritten übergeben 
werden darf um die interessen dritter zu untermauern. ...und ist es 
denkbar, solche "beweise" als rechtmäßige beweise infrage zu stellen?



was die tatsächlich eintrudelnden abmahnungen angeht, halte ich es 
ähnlich wie melle.

- was nicht per einschreiben kommt, ... gelesen, gelacht, 
weggeschmissen. bloss nich reagieren.
- was per einschreiben kommt, kriegt die mod.UE, mehr aber auch nicht. 
nichtmal ein anschreiben zur modUE. aber per einschreiben!!  da in der 
UE steht, sie mögen, wenn sie noch was wollen, ein ordentliches gericht 
hinzuziehen.... erübrigt sich jeder weitere schriftwechsel, es sei denn, 
es kommt von einem gericht.  (hab so schon gut 10 "fälle" erfolgreich 
verhungern lassen und es gab keinen einzigen crash.)

natürlich kann ich nicht laut rufen: liebe community, macht es so wie 
ich!, da ich nicht weiß, ob ich nur glück ohne ende hatte. es wäre aber 
gut zu wissen, ob oder wann in diesem irrsinn ich meine kompetenzen 
überdehnt haben könnte oder doch goldrichtig liege.


grüße von reiner






On 15.12.2011 23:13, Reto Mantz wrote:
> Hallo Reiner,
>
> eine gute Antwort darauf findest Du unter [1]: §§ 100 ff. TKG [2]
> gestatten eine Speicherung für einen kurzen Zeitraum. Mehrere große
> Provider stützen sich darauf, um IP-Adressen zumindest für einige Tage
> bis zwei Wochen (und möglicherweise auch länger) zu speichern. Und
> solange diese Daten vorliegen, können sie auch über § 101 UrhG
> herausverlangt werden. Das ist eine Speicherung für einen gewissen
> Zeitraum, aber formell keine Vorratsdatenspeicherung (die in § 113a TKG
> geregelt war).
>
> LG
> Reto
>
> [1]
> http://www.telemedicus.info/article/1940-BGH-Speicherung-von-dynamischen-IP-Adressen.html
> [2] http://dejure.org/gesetze/TKG/100.html
>
> Am 15.12.11 22:36, schrieb Reiner Böhme:
>> moinmoin,
>>
>> ich hab noch folgende frage: wo kommen eigentlich relevante
>> verbindungsdaten her, die die abmahnanwälte als beweismittel in der
>> schublade haben oder dies behaupten? ich meine, die
>> vorratsdatenspeicherung ist doch erstmal vom tisch? wie können dann
>> solche beweismittel überhaupt auf rechtmäßigem wege beschafft werden?
>>
>>
>> Grüße von Reiner
>>
>>
>>
>> On 15.12.2011 22:04, Thomas Mellenthin wrote:
>>> Hi,
>>>
>>> Am 15.12.2011 um 14:37 schrieb Niklas Semmler:
>>>> Schade, dass ein reines P2P Filter-Setup nicht ausreicht, gerade das
>>>> wäre ja für einen tatsächlichen Freifunk Betrieb ausgezeichnet
>>>> gewesen.
>>> Ich habe lediglich Zapp bei mir in Betrieb und kann sehr gut schlafen.
>>>
>>>
>>>> Dann bleibt bloß die Frage wie man dem routinierten Abmahnbrief
>>>> begegnet. Vielleicht könnte man hier für ebenfalls einen routinierten
>>>> Antwortbrief erstellen.
>>> Das Standardvorgehen ist:  nach "modifizierte Unterlassungserklärung"
>>> googeln, ausfüllen + absenden, alle weitere Post in den Müll werfen.
>>> (Oder gibt es hier jemanden, bei dem das nicht funktioniert hat?)
>>>
>>>
>>> viele Grüße,
>>>
>>> // melle
>>>
>> _______________________________________________
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