[Berlin-wireless] Beschwerde meinerseits bei der Internet-Polizei Berlin und Entschuldigung bei dem betroffenen Hauseigentümer.
Sven-Ola Tuecke
sven-ola
So Jun 16 10:02:08 CEST 2013
Nachtrag. Ich bin ziemlich sicher, dass die Frage nach der Legalität von 2.4 Ghz-Geräten (Solarzellen, Akkus, Sicherheit von 12 Volt, Blitzschutz, Akku-Schadstoffe, CE-Zulassungen usw) nicht das grundsätzliche Problem bei diesem Nachbarschaftssteit ist. Ich würde an dieser Stelle jedenfalls überhaupt nicht 'rumargumentieren, sondern einfach das entsprechende Amtsblatt dranhängen. http://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Allgemeinzuteilungen/WLAN2,4GHz_Vfg102013.pdf?__blob=publicationFile&v=4
// Sven-Ola
Sven-Ola Tuecke <sven-ola at gmx.de> schrieb:
>Hey,
>
>ganz ehrlich: für mich klingt das nach Maschendrahtzaun 2.0. Es muss
>einen Grund geben, weswegen Dein Nachbar "wie ein Berserker kämpft".
>ExtremAluHut? Geht es um Verstrahlungsangst?
>
>N.B. auch so Beamte sind mögl. parteiisch, wenn sie eine Partei für
>einen Spinner und die andere für rechtschaffen halten. Strahlenangst?
>Verschlüsselungsangst? NSA-Panik? An sich wollen Beamte normalerweise
>sowas mögl. schnell vom Tisch haben, das kann ein Ansatz sein.
>
>Rein Taktisch: ich würde das in 2 Schreiben teilen. Formuliere eine
>Entschuldigung für den Eigentümer des Nachbarhauses. Ohne
>Rechtfertigung aber evt. mit kurzer Erläuterung Deiner Motivation. Da
>fehlt der entscheidende Satz "...werde es ohne Erlaubnis nicht
>wieder...". Und ein zweites Schreiben "Beschwerde" (kannste ja das
>erste mit dranheften).
>
>Außerdem: IANAL, aber *vor* Absenden einen Rechtskundigen durchlesen
>lassen. Da sind ruckzuck Selbstbeschuldigungen drin, die anschließend
>*gegen* Dich verwendet werden. Hausfriedensbruch könnte zudem schwerer
>wiegen als Sachbeschädigung. Soviel Zeit sollte sein - und so teuer
>kann "Durchlesen" auch nicht sein (evt. vorher Kostenvoranschlag
>"Rechtaberatung" abfragen) - könnte jedenfalls billiger sein als das,
>was mögl danach folgt.
>
>Für Streitschlichtung isses zu spät?
>
>// Sven-Ola
>
>
>
>smilebef at gmail.com schrieb:
>
>>morgen sende ich das hier ab, wenn es Einwende gibt, dürfen diese noch
>>angemerkt werden.
>>
>>
>>Beschwerde bei der Polizei Berlin zu Vorgang: 130606-0940-255960
>>nachdem die Anhörung der Polizei zu diesem Vorfall bei mir schriftlich
>>eingegangen ist. Eine Kopie dieser Beschwerde erhält der
>>Freifunk-Verein und der Eigentümer des betreffenden Hauses.
>>
>>
>>Enstchuldigung beim Haus-Eigentümer:
>> Hiermit entschuldige ich mich bei dem Eigentümer des betreffenden
>>Hauses für mein Begängnis und versichere Ihm,
>>mit seinem Eigentum sorgsamst umgegangen zu sein. Ich versichere
>>ebenfalls, das dies eine Ausnahme gewesen ist und dies auch nur wegen
>>der Neigung meines Nachbarn geschah, meine Funkanlage regelmäßig zu
>>entwenden zu zerstören oder sogar vom Dach zu werfen. (Bleiakku,
>>Funkgerät, 50W Solarzelle, Batterie-Ladegerät)
>>
>>
>>In diesem Brief steht meine Meinung und mein begrenztes Wissen.
>>Ich habe mir beim Verfassen kein Rechtsbeistand geholt, es können also
>>Denk-Fehler enthalten sein. Diese werden wir aber sicherlich gemeinsam
>>aufklären.
>>
>>
>>Der Vorwurf gegen mich zu dieser Zeit:
>> Hausfriedensbruch durch das Betreten einer Dachfläche unseres
>>Nachbarhauses.
>>
>>Mein Beweggrund das fremde Dach zu betreten:
>> Um meine Freifunkanlage vor den mutwilligen und zerstörenden
>>Übergriffen meines aggressiven und scheinbar wild gewordenen Nachbarn
>>zu schützen.
>>
>>
>>Sachverhalt:
>> Der oben beschriebene aggressive Hausbewohner aus unserem Haus, hat
>>die Polizei gerufen, um mich, wegen des, meiner Meinung nach nicht
>>gegebenen Tatbestand des Hausfriedensbruchs (siehe unten) anzuzeigen.
>> Das geschah nachdem dieser Nachbar selbst als fremde Person des
>>Nachbargrundstücks dieses Nachbargrundstück unter Zeugen betreten hat,
>>und auf diesem Dach an meiner Funkanlage alle Kabel herausgerissen
>hat.
>> Die Polizeibeamten hätte in diesem Fall meiner Meinung nach
>lediglich
>>Streitschlichtend wirken müssen. Statt dessen reagiert der leitende
>>Beamte der Polizei hier auf eigenartiger Weise regelrecht parteiisch
>>gegen mich, gegen Freifunk und damit auch gegen einen Zeugen. Der
>>Polizeibeamte suchte so fieberhaft nach einer illegale Handlung
>>meinerseits, so dass ich erst im nach hinein Herrn Müller von der
>>Funkzentrale telefonisch verständlich machen konnte, das der
>anzeigende
>>aggressive Nachbar selbst auch auf dem Nachbardach gewesen ist, eine
>>Minute bevor er die Polizei verständigte. Obwohl die Beamten auch
>seine
>>Papiere aufgenommen hatten, musste ich Herrn Müller erst telefonisch
>im
>>Nachhinein erklären, dass der anzeigende Nachbar überhaupt nicht im
>>Nachbarhaus wohnt, sondern in meinem Haus. Und dass der anzeigende
>>Nachbar damit selbst den vermeintlichen Hausfriedensbruch begangen
>hat.
>>Dieser Nachbar hat bei seiner Tat schon viel eher den Tatbestand eines
>>Friedensbruches begangen, da er auf dem Nachbardach eine mutwillige
>>Sachbeschädigung an meiner Funkanlage durchgeführt hat. Diese
>>Sachbeschädigung wurde unter Protest des Zeugen durchgeführt. Der
>Zeuge
>>wurde vor der Sachbeschädigung von dem aggressiven Nachbarn beleidigt.
>>Der Polizeibeamte benannte diese Taten des Nachbarn lediglich einen
>>Nachbarschaftsstreit, aber ermittelt gegen mich im Falle eines
>>Verstoßes gegen das Telekomunikationsgesetz und wegen
>>Hausfriedensbruch. Der aggressive Nachbar, weiß mit Sicherheit nicht,
>>was eine Bundesnetzagentur ist, und hat die Beamten sicherlich nicht
>zu
>>solch einer Recherche bewegt. Somit ist die Recherche vermutlich von
>>dem mobilen Beamten bzw. von Herrn Müller in der Funkleitzentrale
>>ausgegangen.
>>
>>Vorwurf gegen den leitenden Beamten, welcher diesen Vorgang
>aufgenommen
>>hat und gegen Herrn Müller, welcher während dieser Zeit in der
>>Funkzentrahle Wedekindstr. saß: Die Polizei hat sich meines Erachtens
>>nach in dieser Sache aus Unwissenheit und Vorsatz Konflikt-Aufwiegelnd
>>verhalten und ohne realer Bedrohung meinerseits, oder auch ohne
>>dringendem Handlungsbedarfes versucht mir eine kriminelle Handlung
>>anzubasteln. Das ist trotz Anzeige des aggressiven Nachbarn, meiner
>>Meinung nach eine unbegründete und willkürliche Aufnahme einer
>>Ermittlung gegen mich und den Freifunk. Obwohl dem Polizeibeamten von
>>vorn herein nicht klar war, ob Freifunk tatsächlich illegal ist. Für
>>mich bleibt es auch ein Rätzel, wo der Zusammenhang, von Freifunk und
>>illegaler Handlung im Kopf dieses Beamten herkommt.
>>
>>
>>Nähere Ausführungen:
>>
>>Zum einen
>> wollten die Polizei mir eine illegale Handlung mit einem
>>handelsüblichen Router anbasteln. Ohne einem dringenden Tatverdacht,
>>ohne einer Beschwerde der Bundesnetzagentur, und ohne oder einer
>>Beschwerde der deutschen Telekom ermittelte die Polizei gegen mich, im
>>Verstoß gegen das Telekomunikationsgesetz und behauptete ich müsse
>>diese Anlage genemigen lassen. (Dies macht jedoch bereits der
>>Hersteller) Zum anderen wollten die Polizei mir den Tatbestand
>>Hausfriedensbruch anbasteln. Zu diesem Zweck informierte die Polizei
>>die Hausverwaltung und hat eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch beim
>>Eigentümer regelrecht angefragt. Das ist schon deswegen Absurd, weil
>>hier keine Partei des Nachbarhauses diese Sache überhaupt bemerkt
>>hatte. Es bestand eigentlich überhaupt kein Grund den Eigentümer zu
>>informieren, weil ohne dem bewusstem Wissen des Eigentümers von dieser
>>Tat zum Tatzeitpunk überhaupt kein Straftatbestand des Friedensbruches
>>vorliegen kann. Zum einen muß der Hausbesitzer allen möglichen
>Personen
>>vorweg ein Verbot erteilen und zum anderen muß jemand einen Frieden
>>brechen. Selbst wenn sich der Eigentümer zur Anzeige entschließen
>>sollte, müssen die Umstände wirklich schlecht für mich ausfallen, wenn
>>es hier zu einer Verurteilung kommt. Da ich mich größtenteils auf
>>der Brandschutzmauer bewegt habe, bestand weder eine Beeinträchtigung
>>der Hausbewohner noch wurde die Substanz des Hauses beschädigt.
>>Weshalb die Hausbewohner meine Begängnis auch nicht bemerkten,
>>geschweige denn anzeigten. Eben deshalb wurde die Polizei auch nicht
>>von den eigentlichen betreffenden Parteien informiert, sondern von dem
>>aggesieven Nachbarn ( aus unserem Vorderhaus). (Die Dachterasse liegt
>>über dem Seitenflügel, in dem ich wohne.)
>>
>>
>>1. Der Tatbestand des Hausfriedensbruches ist erst dann erfüllt,
>> wenn ich trotz eines Verbotes des Eigentümers ein fremdes Grundstück
>>betreten hätte. Zu dem muß ein Friedensbruch vorliegen, welcher selbst
>>mit Verbot des Eigentümers auf dem Dach beim Sonnenbad nur schwierig
>>nachzuweisen ist.
>>
>>2. In diesem Fall hat der Polizeibeamte regelrecht aufwiegelnd
>gewirkt.
>> Vielleicht frei nach dem Motto: Zeigen Sie doch bitte diese Typen
>an.
>>Das ist ein Freifunker, der hat lange Haare! Der muß doch irgendwo
>>kriminell sein.
>>
>>3. Der Besitzer des Nachbarhauses, welcher sowieso Kenntniss von der
>>Nachbardachterasse und dem möglichen Betreten des Daches durch unsere
>>Hausbewohner hat, hätte sicherlich seine Bedenken schon längst
>>geäußert,
>> wenn er an dieser Stelle Probleme sehen würde.
>> Zum anderen kommen auch Bewohner des Nachbarhauses zu uns auf die
>>Dachterasse und betreten ihr eigenes Dach auf diese Weise.
>>
>>Beschwerde:
>> Allein durch das unbegründete Informieren des Hausbesitzers
>> erzeugt die Polizei Unannehmlichkeiten und einen Arbeitsaufwand
>> beim Hauseigentümer und möglicherweise ein Umdenken dieses
>> Hauseigentümers gegen uns Hausbewohner (im allgemeinen).
>> Diese Handlung wird sich ganz sicher in einer Ablehnenden Haltung
>> gegen uns Hausbewohnern äußern und selbst eine Art Friedensbruch
>>bewirken! Dafür darf ich mich schon heute bedanken!
>>
>>
>>Möglicher Bezug Freifunk:
>> Da ich, wegen Zerstörungsattacken an meinen Funkanlagen durch den
>>aggesiven Nachbarn, schon mehrfach mit der Polizei in Berührung
>>gekommen bin, war diese Funkanlage im Bezug mit dem Nachbarn und dem
>>Hausdach schon im Polizei-Computer zu finden.
>> Seltsam empfand ich nämlich das besondere Interesse der
>>Polizei-Beamten, wissen zu wollen, wass ich wohl mit diesem Router im
>>ISN-Band treibe. Dass ich eine neue Formel, zur schnellen Berechnung
>>von Verschlüsselungstechniken gefunden hätte und diese auch anwenden
>>würde, schien wohl auch den Beamten zu futuristisch zu sein. Damit
>>würde ich nämlich tatsächlich illegale Handlungen treiben. Dies war
>>aber nicht Gegenstand Ihrer Recherche. Sonst hätten sie die Anlage
>auch
>>sicherstellen müssen. Der Leitende Beamte ging mit Nachdruck auf mich
>>zu, und wollte wissen, was ich wohl mit dieser Anlage treibe. Er gaben
>>mir sogar zu verstehen, dass alles was ich sage, gegen mich verwendet
>>werden kann. Trotzdem bestand der Beamte auf meine Aussage. Unter
>>Zeugen, wohlgemerkt! Ich denke, dass es weder den Bamten noch den
>>Polizeistab und auch nicht den Innenminister etwas angeht, was ich in
>>diesem demokratischen Staat mit meinem Router auf dem Dach treibe,
>>solange keine Beschwerde der Bundesnetzagentur vorliegt.
>> Ich gestand trotzdem, wegen meiner grundehrlichen Haltung und um dem
>>Beamten zu Zeigen, dass ich zur Kooperation bereit bin, "Ich betreibe
>>einen Freifunk Knoten". Auf Grundlage meiner Aussage recherchierten
>die
>>Beamten schließlich akribisch über die Legalität von Freifunk und ob
>>ich diese Funkanlge bei der Bundesnetzagentur hätte zulassen müssen.
>> Ich brachte sogar die Zulassung des Herstellers TP-Link in die
>>Dienstelle um mich zu entlasten. Sie suchten ganz offensichtlich ob
>>Freifunk wohl illegal sei, ohne eine Anzeige von einer Personen mit
>>berechtigtem Interesse erhalten zu haben. Das nenne ich Willkür und
>>Generalverdacht oder gezielten Versuch der Kriminalisierung.
>>
>>
>>
>>Weitere Auswirkungen:
>> Lustig ist auch zu sehen, wenn ich mich nun bei der
>>Polizeidienststelle oder bei Hauseigentümer vorstelle, "Hallo ich bin
>>der, gegen den wegen Hausfriedensbruch und Verletzung des
>>Telekomunikationsgesetzes ermittelt wird.", wie sich die Personen
>>plötzlich abwenden und das anfänglich nette Gespräch versuchen zu
>>verkürzen. Es ist den Beamten wahrscheinlich nicht klar, dass ich,
>>wegen betretens der Nachbardachfläche, noch nicht verurteilt wurde.
>>Obwohl sie eine einschlägige Ausbildung erhalten haben.
>>
>>
>>
>>
>>Nachwort:
>> Ich bin mit Sicherheit nicht der erste auf diesem Dach gewesen. Das
>>scheint dem Hausbesitzer bis jetzt jedoch nicht sonderlich gestört zu
>>haben, sonst hätten wir bereits ein generelles Verbot erhalten. Ich
>>kann
>>mir momentan auch nichts kriminelleres vorstellen, als die Aussicht
>auf
>>dem Hausdach eines fremden Hauses zu genießen. So wie dies täglich im
>>Berlin tausendfach geschieht. Als Argument der Polizeibeamten bekam
>ich
>>immer wieder zu hören, wie viel sie zu tun hätten und dass wir das mit
>>dem Nachbarschaftsstreit doch bitte unter uns zu klären hätten. Wohl
>>kaum! Das wäre Selbstjustiz, genau dafür haben wir meiner Meinung nach
>>die Polizei.
>>
>>
>>Vielen Dank für ihre Geduld, und für Ihr Verständnis.
>>
>>_______________________________________________
>>Berlin mailing list
>>Berlin at berlin.freifunk.net
>>http://lists.berlin.freifunk.net/cgi-bin/mailman/listinfo/berlin
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>gesendet.
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