[Berlin-wireless] Beschwerde meinerseits bei der Internet-Polizei Berlin und Entschuldigung bei dem betroffenen Hauseigentümer.

smilebef at gmail.com smilebef
So Jun 16 10:40:17 CEST 2013


Mein Nachbar...


vertritt die Ansicht als 45jähriger sich wie ein Teeny mit seinen
Mitmenschen auf dem Boden wälzen zu müssen um eine Persönlichkeit zu
stärken. Ich muß immer höllischst aufpassen was ich sage, damit er nicht
handgreiflich wird. Er vertritt die Ansicht, weil er die
Dachgeschosswohnung für 700? mietet, ihm das gesamte Dach gehört, und
er dort eine höhere Bestimmungsgewalt hat, als andere Mieter. 
Nicht nur ich habe Probleme mit ihm, sondern noch weitere 4 Parteien.
Meines Erachtens ist er komplett doof geblieben. Er ist auf dem
Entwicklungsstand eines 12jährigen. Ich weiß nicht ob ein zu mächtiger
Testosteronschub so etwas auslösen kann, aber meines Erachtens hätte
Woody Allen seine Freude daran, siehe den einstündigen Orgasmus.




Am Sun, 16 Jun 2013 08:54:06 +0200
schrieb Sven-Ola Tuecke <sven-ola at gmx.de>:

> Hey,
> 
> ganz ehrlich: für mich klingt das nach Maschendrahtzaun 2.0. Es muss
> einen Grund geben, weswegen Dein Nachbar "wie ein Berserker kämpft".
> ExtremAluHut? Geht es um Verstrahlungsangst? 
> 
> N.B. auch so Beamte sind mögl. parteiisch, wenn sie eine Partei für
> einen Spinner und die andere für rechtschaffen halten. Strahlenangst?
> Verschlüsselungsangst? NSA-Panik? An sich wollen Beamte normalerweise
> sowas mögl. schnell vom Tisch haben, das kann ein Ansatz sein.
> 
> Rein Taktisch: ich würde das in 2 Schreiben teilen. Formuliere eine
> Entschuldigung für den Eigentümer des Nachbarhauses. Ohne
> Rechtfertigung aber evt. mit kurzer Erläuterung Deiner Motivation. Da
> fehlt der entscheidende Satz "...werde es ohne Erlaubnis nicht
> wieder...". Und ein zweites Schreiben "Beschwerde" (kannste ja das
> erste mit dranheften).
> 
> Außerdem: IANAL, aber *vor* Absenden einen Rechtskundigen durchlesen
> lassen. Da sind ruckzuck Selbstbeschuldigungen drin, die anschließend
> *gegen* Dich verwendet werden. Hausfriedensbruch könnte zudem
> schwerer wiegen als Sachbeschädigung. Soviel Zeit sollte sein - und
> so teuer kann "Durchlesen" auch nicht sein (evt. vorher
> Kostenvoranschlag "Rechtaberatung" abfragen) - könnte jedenfalls
> billiger sein als das, was mögl danach folgt. 
> 
> Für Streitschlichtung isses zu spät?
> 
> // Sven-Ola
> 
> 
> 
> smilebef at gmail.com schrieb:
> 
> >morgen sende ich das hier ab, wenn es Einwende gibt, dürfen diese
> >noch angemerkt werden.
> >
> >
> >Beschwerde bei der Polizei Berlin zu Vorgang: 130606-0940-255960
> >nachdem die Anhörung der Polizei zu diesem Vorfall bei mir
> >schriftlich eingegangen ist. Eine Kopie dieser Beschwerde erhält der
> >Freifunk-Verein und der Eigentümer des betreffenden Hauses.
> >
> >
> >Enstchuldigung beim Haus-Eigentümer:
> >  Hiermit entschuldige ich mich bei dem Eigentümer des betreffenden
> >Hauses für mein Begängnis und versichere Ihm,
> >mit seinem Eigentum sorgsamst umgegangen zu sein. Ich versichere
> >ebenfalls, das dies eine Ausnahme gewesen ist und dies auch nur wegen
> >der Neigung meines Nachbarn geschah, meine Funkanlage regelmäßig zu
> >entwenden zu zerstören oder sogar vom Dach zu werfen. (Bleiakku,
> >Funkgerät, 50W Solarzelle, Batterie-Ladegerät)
> >
> >
> >In diesem Brief steht meine Meinung und mein begrenztes Wissen.
> >Ich habe mir beim Verfassen kein Rechtsbeistand geholt, es können
> >also Denk-Fehler enthalten sein. Diese werden wir aber sicherlich
> >gemeinsam aufklären.
> >
> >
> >Der Vorwurf gegen mich zu dieser Zeit: 
> >  Hausfriedensbruch durch das Betreten einer Dachfläche unseres
> >Nachbarhauses.
> >
> >Mein Beweggrund das fremde Dach zu betreten:
> >  Um meine Freifunkanlage vor den mutwilligen und zerstörenden
> >Übergriffen meines aggressiven und scheinbar wild gewordenen Nachbarn
> >zu schützen.
> >
> >
> >Sachverhalt:
> >  Der oben beschriebene aggressive Hausbewohner aus unserem Haus, hat
> >die Polizei gerufen, um mich, wegen des, meiner Meinung nach nicht
> >gegebenen Tatbestand des Hausfriedensbruchs (siehe unten) anzuzeigen.
> >  Das geschah nachdem dieser Nachbar selbst als fremde Person des
> >Nachbargrundstücks dieses Nachbargrundstück unter Zeugen betreten
> >hat, und auf diesem Dach an meiner Funkanlage alle Kabel
> >herausgerissen hat.
> >  Die Polizeibeamten hätte in diesem Fall meiner Meinung nach
> > lediglich
> >Streitschlichtend wirken müssen. Statt dessen reagiert der leitende
> >Beamte der Polizei hier auf eigenartiger Weise regelrecht parteiisch
> >gegen mich, gegen Freifunk und damit auch gegen einen Zeugen. Der
> >Polizeibeamte suchte so fieberhaft nach einer illegale Handlung
> >meinerseits, so dass ich erst im nach hinein Herrn Müller von der
> >Funkzentrale telefonisch verständlich machen konnte, das der
> >anzeigende aggressive Nachbar selbst auch auf dem Nachbardach
> >gewesen ist, eine Minute bevor er die Polizei verständigte. Obwohl
> >die Beamten auch seine Papiere aufgenommen hatten, musste ich Herrn
> >Müller erst telefonisch im Nachhinein erklären, dass der anzeigende
> >Nachbar überhaupt nicht im Nachbarhaus wohnt, sondern in meinem
> >Haus. Und dass der anzeigende Nachbar damit selbst den
> >vermeintlichen Hausfriedensbruch begangen hat. Dieser Nachbar hat
> >bei seiner Tat schon viel eher den Tatbestand eines Friedensbruches
> >begangen, da er auf dem Nachbardach eine mutwillige Sachbeschädigung
> >an meiner Funkanlage durchgeführt hat. Diese Sachbeschädigung wurde
> >unter Protest des Zeugen durchgeführt. Der Zeuge wurde vor der
> >Sachbeschädigung von dem aggressiven Nachbarn beleidigt. Der
> >Polizeibeamte benannte diese Taten des Nachbarn lediglich einen
> >Nachbarschaftsstreit, aber ermittelt gegen mich im Falle eines
> >Verstoßes gegen das Telekomunikationsgesetz und wegen
> >Hausfriedensbruch. Der aggressive Nachbar, weiß mit Sicherheit
> >nicht, was eine Bundesnetzagentur ist, und hat die Beamten
> >sicherlich nicht zu solch einer Recherche bewegt. Somit ist die
> >Recherche vermutlich von dem mobilen Beamten bzw. von Herrn Müller
> >in der Funkleitzentrale ausgegangen.
> >
> >Vorwurf gegen den leitenden Beamten, welcher diesen Vorgang
> >aufgenommen hat und gegen Herrn Müller, welcher während dieser Zeit
> >in der Funkzentrahle Wedekindstr. saß: Die Polizei hat sich meines
> >Erachtens nach in dieser Sache aus Unwissenheit und Vorsatz
> >Konflikt-Aufwiegelnd verhalten und ohne realer Bedrohung
> >meinerseits, oder auch ohne dringendem Handlungsbedarfes versucht
> >mir eine kriminelle Handlung anzubasteln. Das ist trotz Anzeige des
> >aggressiven Nachbarn, meiner Meinung nach eine unbegründete und
> >willkürliche Aufnahme einer Ermittlung gegen mich und den Freifunk.
> >Obwohl dem Polizeibeamten von vorn herein nicht klar war, ob
> >Freifunk tatsächlich illegal ist. Für mich bleibt es auch ein
> >Rätzel, wo der Zusammenhang, von Freifunk und illegaler Handlung im
> >Kopf dieses Beamten herkommt. 
> >
> >
> >Nähere Ausführungen:
> >
> >Zum einen 
> >  wollten die Polizei mir eine illegale Handlung mit einem
> >handelsüblichen Router anbasteln. Ohne einem dringenden Tatverdacht,
> >ohne einer Beschwerde der Bundesnetzagentur, und ohne oder einer
> >Beschwerde der deutschen Telekom ermittelte die Polizei gegen mich,
> >im Verstoß gegen das Telekomunikationsgesetz und behauptete ich müsse
> >diese Anlage genemigen lassen. (Dies macht jedoch bereits der
> >Hersteller) Zum anderen wollten die Polizei mir den Tatbestand
> >Hausfriedensbruch anbasteln. Zu diesem Zweck informierte die Polizei
> >die Hausverwaltung und hat eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch beim
> >Eigentümer regelrecht angefragt. Das ist schon deswegen Absurd, weil
> >hier keine Partei des Nachbarhauses diese Sache überhaupt bemerkt
> >hatte. Es bestand eigentlich überhaupt kein Grund den Eigentümer zu
> >informieren, weil ohne dem bewusstem Wissen des Eigentümers von
> >dieser Tat zum Tatzeitpunk überhaupt kein Straftatbestand des
> >Friedensbruches vorliegen kann. Zum einen muß der Hausbesitzer allen
> >möglichen Personen vorweg ein Verbot erteilen und zum anderen muß
> >jemand einen Frieden brechen. Selbst wenn sich der Eigentümer zur
> >Anzeige entschließen sollte, müssen die Umstände wirklich schlecht
> >für mich ausfallen, wenn es hier zu einer Verurteilung kommt. Da ich
> >mich größtenteils auf der Brandschutzmauer bewegt habe, bestand
> >weder eine Beeinträchtigung der Hausbewohner noch wurde die Substanz
> >des Hauses beschädigt. Weshalb die Hausbewohner meine Begängnis auch
> >nicht bemerkten, geschweige denn anzeigten. Eben deshalb wurde die
> >Polizei auch nicht von den eigentlichen betreffenden Parteien
> >informiert, sondern von dem aggesieven Nachbarn ( aus unserem
> >Vorderhaus). (Die Dachterasse liegt über dem Seitenflügel, in dem
> >ich wohne.)
> >
> >
> >1. Der Tatbestand des Hausfriedensbruches ist erst dann erfüllt, 
> >  wenn ich trotz eines Verbotes des Eigentümers ein fremdes
> > Grundstück
> >betreten hätte. Zu dem muß ein Friedensbruch vorliegen, welcher
> >selbst mit Verbot des Eigentümers auf dem Dach beim Sonnenbad nur
> >schwierig nachzuweisen ist.
> >
> >2. In diesem Fall hat der Polizeibeamte regelrecht aufwiegelnd
> >gewirkt.
> >  Vielleicht frei nach dem Motto: Zeigen Sie doch bitte diese Typen
> > an.
> >Das ist ein Freifunker, der hat lange Haare! Der muß doch irgendwo
> >kriminell sein.
> >
> >3. Der Besitzer des Nachbarhauses, welcher sowieso Kenntniss von der
> >Nachbardachterasse und dem möglichen Betreten des Daches durch unsere
> >Hausbewohner hat, hätte sicherlich seine Bedenken schon längst
> >geäußert,
> >  wenn er an dieser Stelle Probleme sehen würde. 
> >  Zum anderen kommen auch Bewohner des Nachbarhauses zu uns auf die
> >Dachterasse und betreten ihr eigenes Dach auf diese Weise.
> >
> >Beschwerde:
> >  Allein durch das unbegründete Informieren des Hausbesitzers
> >  erzeugt die Polizei Unannehmlichkeiten und einen Arbeitsaufwand
> >  beim Hauseigentümer und möglicherweise ein Umdenken dieses 
> >  Hauseigentümers gegen uns Hausbewohner (im allgemeinen). 
> >  Diese Handlung wird sich ganz sicher in einer Ablehnenden Haltung
> >  gegen uns Hausbewohnern äußern und selbst eine Art Friedensbruch
> >bewirken! Dafür darf ich mich schon heute bedanken!
> >
> >
> >Möglicher Bezug Freifunk:
> >  Da ich, wegen Zerstörungsattacken an meinen Funkanlagen durch den
> >aggesiven Nachbarn, schon mehrfach mit der Polizei in Berührung
> >gekommen bin, war diese Funkanlage im Bezug mit dem Nachbarn und dem
> >Hausdach schon im Polizei-Computer zu finden. 
> >  Seltsam empfand ich nämlich das besondere Interesse der
> >Polizei-Beamten, wissen zu wollen, wass ich wohl mit diesem Router im
> >ISN-Band treibe. Dass ich eine neue Formel, zur schnellen Berechnung
> >von Verschlüsselungstechniken gefunden hätte und diese auch anwenden
> >würde, schien wohl auch den Beamten zu futuristisch zu sein. Damit
> >würde ich nämlich tatsächlich illegale Handlungen treiben. Dies war
> >aber nicht Gegenstand Ihrer Recherche. Sonst hätten sie die Anlage
> >auch sicherstellen müssen. Der Leitende Beamte ging mit Nachdruck
> >auf mich zu, und wollte wissen, was ich wohl mit dieser Anlage
> >treibe. Er gaben mir sogar zu verstehen, dass alles was ich sage,
> >gegen mich verwendet werden kann. Trotzdem bestand der Beamte auf
> >meine Aussage. Unter Zeugen, wohlgemerkt! Ich denke, dass es weder
> >den Bamten noch den Polizeistab und auch nicht den Innenminister
> >etwas angeht, was ich in diesem demokratischen Staat mit meinem
> >Router auf dem Dach treibe, solange keine Beschwerde der
> >Bundesnetzagentur vorliegt.
> >  Ich gestand trotzdem, wegen meiner grundehrlichen Haltung und um
> > dem
> >Beamten zu Zeigen, dass ich zur Kooperation bereit bin,  "Ich
> >betreibe einen Freifunk Knoten". Auf Grundlage meiner Aussage
> >recherchierten die Beamten schließlich akribisch über die Legalität
> >von Freifunk und ob ich diese Funkanlge bei der Bundesnetzagentur
> >hätte zulassen müssen.
> >  Ich brachte sogar die Zulassung des Herstellers TP-Link in die
> >Dienstelle um mich zu entlasten. Sie suchten ganz offensichtlich ob
> >Freifunk wohl illegal sei, ohne eine Anzeige von einer Personen mit
> >berechtigtem Interesse erhalten zu haben. Das nenne ich Willkür und
> >Generalverdacht oder gezielten Versuch der Kriminalisierung. 
> >
> >
> >
> >Weitere Auswirkungen:
> >  Lustig ist auch zu sehen, wenn ich mich nun bei der
> >Polizeidienststelle oder bei Hauseigentümer vorstelle, "Hallo ich bin
> >der, gegen den wegen Hausfriedensbruch und Verletzung des
> >Telekomunikationsgesetzes ermittelt wird.", wie sich die Personen
> >plötzlich abwenden und das anfänglich nette Gespräch versuchen zu
> >verkürzen. Es ist den Beamten wahrscheinlich nicht klar, dass ich,
> >wegen betretens der Nachbardachfläche, noch nicht verurteilt wurde.
> >Obwohl sie eine einschlägige Ausbildung erhalten haben.
> >
> >
> >
> >
> >Nachwort:
> >  Ich bin mit Sicherheit nicht der erste auf diesem Dach gewesen. Das
> >scheint dem Hausbesitzer bis jetzt jedoch nicht sonderlich gestört zu
> >haben, sonst hätten wir bereits ein generelles Verbot erhalten. Ich
> >kann
> >mir momentan auch nichts kriminelleres vorstellen, als die Aussicht
> >auf dem Hausdach eines fremden Hauses zu genießen. So wie dies
> >täglich im Berlin tausendfach geschieht. Als Argument der
> >Polizeibeamten bekam ich immer wieder zu hören, wie viel sie zu tun
> >hätten und dass wir das mit dem Nachbarschaftsstreit doch bitte
> >unter uns zu klären hätten. Wohl kaum! Das wäre Selbstjustiz, genau
> >dafür haben wir meiner Meinung nach die Polizei.
> >
> >
> >Vielen Dank für ihre Geduld, und für Ihr Verständnis.
> >
> >_______________________________________________
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