[Berlin-wireless] Erfahrung mit Abmahnung, zum Anwalt oder selbst ein Schreiben verfassen

Christoph Koydl koydl at gmx.net
Mo Nov 28 21:04:34 CET 2016


Hi.

Bei mir lief es so [verkürzte Darstellung]:

Ich erhielt ein Abmahnschreiben [Forderung: 800,-€] und Abgabe einer UE.
In einem ersten Antwortschreiben habe ich

alles abgestritten, und auf meine prekäre Situation verwiesen
[HartzIV-Aufstocker]. Als Antwort bekam ich dann ein

neues 'Angebot' nur noch 400,-€ bezahlen zu müssen [Ratenzahlung a
25,-/Monat] wenn ich lieb bin, würde mir der Rest

dann großzügig erlassen. Einen eigenen Anwalt zu beauftragen habe ich
mir lange und gründlich überlegt, und es dann

bleiben lassen [was *ich* mit einem Brief - Reduktion auf 50%] erreicht
habe, hätte ein Anwalt auch nicht anders gemacht, nur mit dem

Unterschied, daß man den eigenen Anwalt auf jeden Fall bezahlt. Meine
persönliche Meinung: RA, die sich auf die Verteidigung

von Abmahnopfern spezialisiert haben, stecken mit den Abmahnanwälten
unter einer Decke. Als ich dann im Internet gelesen

habe, daß es noch keinen Fall gab, indem eine Kanzlei das
Prozeßkostenrisiko eingegangen wäre, wurde mir klar worum es geht:

EINSCHÜCHTERN / ABKASSIEREN / WEITERZIEHEN.

Und wer das falsche Signal setzt - also bezahlt, und dann meint, jetzt
sei alles gut - der bezahlt doppelt und dreifach, weil andere
Kanzleien sehen, da ist jemand, der bezahlt, da gibt es was zu holen
[kann mir lebhaft vorstellen, daß sich Abmahnanwälte
untereinander absprechen).

Nach weiteren Aufforderungen, jetzt bitte zu bezahlen [sonst wären wir
gezwungen, den Prozeß in die Wege zu leiten -> Bettelbrief]
habe ich dann mal das Thema Torrent/first seeder angesprochen, und wie
es eigentlich sein kann, daß die Sicherheitsmaßnahmen
eines großen Verleihs so schlampig sind, daß es jemandem gelingt einen
Film ins Netz hochzuladen. Und ohne einen 'Leak' gäbe
es keinen first seeder, also auch keine Möglichkeit einen Film
herunterzuladen.

Nun gut - ich habe stillgehalten, drei Jahre gewartet, und könnte nun
die Einrede der Verjährung geltend machen.

Um allen Mißverständnissen vorzubeugen: Ich gebe hier keine
Ratschschläge, sondern ich schildere nur meinen eigenen Fall.



On 28.11.2016 20:19, Martin Mittelstädt wrote:
>
> Ich muss morgen erstmal mit meiner Rechtsschutz sprechen und gucken
> wie hoch der Eigenanteil bei solchen fällen ist.
>
>
> Am 28.11.2016 20:15 schrieb "Thomas Meier" <geomoenk at googlemail.com
> <mailto:geomoenk at googlemail.com>>:
>
>
>     Moin,
>
>     was Anwälte angeht da haben Freifunker ja mit einigen recht
>     erfolgreich bestehen können, siehe hier:
>
>     http://hoesmann.eu/filesharing-bei-freifunk-netzwerken-ag-charlottenburg-erklaert-abmahnung-fuer-rechtswidrig/
>     <http://hoesmann.eu/filesharing-bei-freifunk-netzwerken-ag-charlottenburg-erklaert-abmahnung-fuer-rechtswidrig/>
>
>     https://freifunkstattangst.de/2015/06/23/abmahnung-gegen-freifunker-termin-am-landgericht-berlin-am-30-6-2015/
>     <https://freifunkstattangst.de/2015/06/23/abmahnung-gegen-freifunker-termin-am-landgericht-berlin-am-30-6-2015/>
>
>     Ich kenne die zwar auch nicht aber wäre vielleicht ein erster
>     Ansatzpunkt.
>
>     Wenn Du versichert bist sehe ich auch keine Notwendigkeit ohne
>     Hilfe des Profis überhaupt etwas zu tun.
>
>     LG,
>
>     -moenk
>
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