[Berlin-wireless] VPN0x er lebe hoch

a.schaal-osm andre.schaal at onlinesozialmarkt.de
Sa Apr 22 11:39:25 CEST 2017


Hallo,

erst einmal zum Thema "Grauzone", da ich ähnliche Modelle schon durchhabe.
Die Gemeinnützigkeit ist gefährdet, wenn der Betrieb eines sogenannten 
"Zweckbetriebes" mehr als 1/3 der Tätigkeit ausmacht. (grob 
verallgemeinert, nicht auf Zahlen festlegen, die kann das FA beliebig 
ändern)

Daher waren die Medienkompetenzcenter für den Förderverein so 
interessant. das betrifft den 2/3 Bereich. (geahnt, nicht gewusst) Damit 
konnten mehr Ressourcen im VPN-Erhalt gerechtfertigt werden, denn 
Medienkompetenzförderung ist allgemeiner Satzungszweck, VPN ein 
Zweckbetrieb.

Das wird auch meistens in monitär gewertet. Also, wenn die MABB dem 
Förderverein 10 TSD gibt für die Beratung der Mediencenter sind zugleich 
5 TSD für den VPN gerechtfertigt.
Hier ist die Einbeziehung eines Steuerberaters in den Vorstand seeeehr 
förderlich.

Sind die %-Verhältnisse nicht abschätzbar empfiehlt sich  die 
Auslagerung der technischen Leistung in ein Kommerzielles Unternehmen. 
Nach mehreren langen Diskussionen mit dem Finanzamt ergab sich hier die 
KG als optimal. Die KG ist eine Kapitalgesellschaft, daher die 
Stimmanteile sind nach der %-Höhe der Kapitalgesellschaft gegeben. Wenn 
wir also 100 € als Stammkapital ansehen und der Verein hält davon (als 
Gesellschafter, hier Kommanditist genannt) 51 € - ist unser Einfluss 
gewährleistet. Der Verein kann jetzt Förderungen, Sponsoringleistungen 
etc. der KG überlassen, der Verein muss dann aber kontrollieren, das die 
Mittel auch richtig verwendet wurden.

Die KG kann aber als kommerzielles Unternehmen die Materialbeschaffung, 
die Kabelarbeiten etc. ausführen, ohne das eine Benachteiligung der 
Gewerbebetriebe besteht. (IHK-Forderung)

Monic hatte immer etwas Bauchschmerzen mit dem Zusammenhang 
Freifunk-Leistung als Verein, Freifunker-Leistung als Unternehmen. Das 
löst sich hier in Wohlgefallen auf. Die KG kann Geschäftsgewinne auch 
als Spende zurück an den Verein geben.

Solche Modelle sollten wir am Mittwoch mal diskutieren, da liegen auch 
schon Erfahrungen vor.

Ein Beispiel: (Namen wurden verfälscht)

Ein gemeinnütziger Verein b3sozial e.V. beantragt vom Staat finanzielle 
Mittel zur besseren Versorgung von Flüchtlingsheimen mit WLAN-Technik. 
(ev. 1250 €)
Das wird dem Verein genehmigt.
Damit kauft der Verein bei einem Unternehmen Filip Bögens die notwendige 
Hardware.

Der Verein muss jetzt absichern und kontrollieren, das die Mittel auch 
für den Zweck verwendet werden, für den sie im Zuwendungsbeschluss 
verwendet wurden.
Daher informiert er den Zuwendungsgeber (Eventuell einen 
Integrationsbeauftragten), das geplant ist, einem Flüchtlingsheim 
naheliegende gemeinnützige Einrichtung einen Teil dieser Hardware zu 
überlassen, damit die Integration besser gelingt. das wird genehmigt.

Und nun baut der Verein, unterstützt von dem Unternehmen Filip Bögens 
mit Ehrenamtlichen und Refugees-Praktikanten diese Anlage auf.

Der Verein kontrolliert natürlich den richtigen Einsatz der Vereinsmittel.
(praktisch sieht das so aus, das die Firma Filip Bögens dem Vorstand 
sagt: "Reich mir mal die Schlauchschelle")

Ich glaube, ich beschreibe hier ein Dejavu.

Wenn dann noch der Senat kommt und sagt, das gefällt uns so gut, wir 
fördern das mit einem Budget von X Tsd € jährlich diese tätigkeiten sind 
wir ein gehörigens Stück weiter!

Soweit meine wissenschaftlichen Betrachtungen des Geschlechtslebens von 
Ameisen,

ich freue mich auf Mittwoch



Andre Schaal
Rabenhaus e.V.
Platon KG
Onlinesozialmarkt e.V.
b2social e.V.
Sitz:
Waldstr. 22
12489 Berlin
T: 030 8937 8773
Büro:
Rabenhaus e.V.
Puchanstr. 7
12555 Berlin

Am 20.04.2017 um 23:44 schrieb Christian Hammel:
>
>
> Am 20.04.2017 um 07:59 schrieb a.schaal-osm:
>> Hallo,
>>
>> volle Zustimmung erst einmal zum Weiterbetrieb.
>> Die Rechtsform Stiftung halte ich hier aber für falsch.
>
> Sehe ich auch so.
>
> 1.
> Bräuchte man allerhand Stiftungskapital, um bei der Finanzmarktlage 
> aus den Anlageerträgen einen vpn-Betrieb zu finanzieren. Stiftungen 
> (zumindest in der Standardvariante) geben nur die Erträge aus, nicht 
> aber das Vermögen. Und auch wenn man eine Verbrauchsstiftung macht, 
> ist an dem Argument etwas dran, dass dann außer dem Finanzamt eine 
> Aufsichtsbehörde mehr zuständig ist, dass man Organe braucht, usw.
>
> 2.
> Wenn der Förderverein vpn-Betrieb für eine Grauzone *der 
> Gemeinnützigkeit* hält (ob das so ist, mal dahingestellt), dann gälte 
> das für eine gemeinnützige Stiftung ganz genau so und für einen neuen 
> gemeinnützigen Verein ebenfalls. Wenn es nur eine Grauzone *der 
> Satzung* ist, könnte man das in eine Satzung eines Vereins, einer 
> Stiftung,... natürlich hineinschreiben.
> Weiß jemand, worin die Grauzone genau besteht?
>
> 3.
> Wenn vpn-Betrieb sich tatsächlich mit Gemeinnützigkeit nicht verträgt, 
> scheint mir eine Firma, am besten eine haftungsbeschränkte, eine 
> relativ klare Lösung.
> Dann müsste man eben sammeln, um die für die Dienstleistung vpn zu 
> bezahlen oder von den Nutzern einen Beitrag erheben. Allerdings so 
> groß, dass einer davon leben kann, dürfte der Umsatz mit einem 
> einzelnen vpn vermutlich nicht sein.
> Hat denn hier jemand sowieso eine UG oder so etwas ähnliches, die das 
> als Nebengeschäft machen könnte (und der dann eben den Stecker zieht, 
> wenn die Einnahmen nicht kommen)?
> Ob bei dem bischen Umsatz der Aufwand für eine Genossenschaft in einem 
> sinnvollen Verhältnis zur Geschäftstätigkeit stehen würde, wage ich zu 
> bezweifeln.
>
> 4.
> Kann man sammeln um bei einem vpn-Provider eine Art "Sammelanschluss" 
> zu kaufen (falls das überhaupt einer anbietet) und wer da der Kunde?
>
>
> Christian
>
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