[Berlin-wireless] Störerhafung wieder Aktuell

Admin Forstner admin4 at dwaves.de
Di Nov 26 17:40:23 CET 2019


Hallo all,

Mich ärgert es maßlos wenn ich gleichzeitig von 100x WLAN Accesspoints
verstrahlt werde... die mir den Schlaf rauben, aber keinen davon nutzen
kann.

Viel sinnvoller wäre tatsächlich: Ein AP pro Etage ... für alle! Allein
deswegen ist Freifunk und WLAN-sharing schon eine sinnvolle Sache
zusätzlich zur Kostenersparnis.

Erst mal die Philosophische Frage: Gehen wir davon aus dass 99% aller
Menschen keine Perversen sind und auch sonst Technologie nicht bösartig
einsetzen werden.

Ist der PKW-Hersteller schuld, wenn jemand von einem PKW überfahren
wird? (Jacque Fresco sagt Ja, aber er meint auch, der Tesla-Autopilot
wird (hoffentlich bald) besser fahren wie jeder Mensch und die
Unfallrate auf 0% drücken... naja noch ist es nicht so weit und wann es
soweit ist ist auch unklar... erstmal alles mit 5G verstrahlen)

*So wie ich es verstanden habe: Der Anbieter eines freien WLANs (mit
oder ohne WPA Password) wird nicht verfolgt, aber er kann angehalten
werden diverse Seiten zu sperren.*

D.h. in diesem Falle wäre die Freifunk Gemeinde angehalten,
Freifunk-Weit diverse Seiten mit illegalem Inhalt zu sperren... weil ein
Betreiber eines Freifunk Firmware Gerätes vermutlich dazu keine Knöpfe
und Funktion hat (müsste man in's Backend einbauen "Blacklist"?).


Hier der Golem ohne JavaScript: (bin auch kein großer Fan von
JavaScript... es ist langsam und gefährlich... was denkt ihr eigentlich
über ipv6? (ipv6 ist praktisch jedes Gerät identifizierbar))

"Eigentlich sollte kein Betreiber eines offenen WLANs mehr Angst haben,
für die Urheberrechtsverletzungen seiner Nutzer zahlen zu müssen. Dafür
sollte 2017 die Abschaffung der sogenannten Störerhaftung durch eine
Neuregelung im Telemediengesetz (TMG) sorgen. Doch noch immer gibt es
Rechtsunsicherheiten, wie die Bundesregierung in ihrer aktuellen
Evaluierung feststellt.

Das Wirtschaftsministerium (BMWi) fragte bei Zugangsvermittlern - etwa
Providern-, Zugangsanbietern und Rechteinhabern nach, ob mit der
Neuregelung von 2017 nun zufriedenstellende Rechtssicherheit bestehe und
ob Abmahnungen noch ein Thema seien. Die Rückmeldungen sind
durchwachsen, die TMG-Änderung habe "nur bedingt zu mehr
Rechtssicherheit" geführt, heißt es vonseiten der Provider. Abmahnungen
gebe es weiterhin, wenn auch weniger als vorher.

Die Rechteinhaber rechtfertigen das damit, dass sie zu Beginn gar nicht
erkennen könnten, ob der Empfänger der Täter oder bloß der Anbieter
eines Hotspots sei. Die Anbieter hingegen glauben, die Mahnbescheide
zielten darauf ab, dass unwissende Anbieter trotzdem zahlten.
Unklare Sperrmaßnahmen

Probleme gibt es laut den Providern auch mit den Sperransprüchen der
Rechteinhaber. Damit diese Urheberrechtsverletzungen nicht machtlos
gegenüberstehen, können sie von Hotspot-Betreibern verlangen, Seiten zu
sperren. Es sei nicht klar genug geregelt, welche Sicherheitsmaßnahmen
ein WLAN-Betreiber ergreifen und wie umfangreich Sperrmaßnahmen sein
müssten, mit denen Urheberrechtsverletzungen unterbunden werden sollten.
Die Rechteinhaber wiederum sind der Meinung, ihre Interesse würden nicht
genug berücksichtigt und eine rechtliche Verfolgung von Verstößen werde
verhindert.

Doch was nun? Ändern will die Bundesregierung vorerst nichts.
Stattdessen will sie die "Entwicklung der Rechtsprechung weiter
aufmerksam verfolgen". Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte etwa zuletzt im
Juli 2018 geurteilt, dass der Betreiber eines WLAN-Zugangs und eines
Tor-Exit-Nodes nicht für begangene Urheberrechtsverletzungen als Störer
haftet, aber Sperransprüche in Betracht kommen. Da das Anbieten eines
Tor-Exit-Nodes jedoch eine drahtgebundene Vermittlung darstellt, ist die
Bundesregierung nun offenbar unsicher, ob der BGH "tatsächlich einen
Analogieschluss für alle drahtgebundenen Zugangsvermittler ziehen
wollte" oder das Urteil vorerst nur für Exit-Node-Betreiber gilt."

Quelle:
https://www.golem.de/news/stoererhaftung-weiterhin-unsicherheit-bei-anbietern-offener-wlans-1911-145163.html

"Der Bundesgerichtshof hat die Abschaffung der Störerhaftung für
WLAN-Betreiber aus dem Jahr 2017 im Wesentlichen bestätigt. Das Urteil
(Aktenzeichen I ZR 64/17) gaben die obersten Zivilrichter am 26. Juli
2018 bekannt. Demnach sind die Änderungen des Telemediengesetzes (TMG)
mit europäischem Recht vereinbar. Wer ein offenes WLAN anbietet, soll
nicht mehr abgemahnt werden können, wenn jemand darüber illegale Inhalte
bereitstellt.

Demnach müssen Betreiber offener WLAN-Hotspots trotz
Urheberrechtsverletzungen von Nutzern keine gebührenpflichtigen
Unterlassungserklärungen mehr abgeben. Zulässig sind hingegen noch
Abmahnkosten in Fällen, die vor Inkrafttreten des neuen
Telemediengesetzes am 12. Oktober 2017 erfolgten, weil der Betreiber als
Störer für die Rechtsverletzung Dritter haftet."

Quelle:
https://www.golem.de/news/bundesgerichtshof-stoererhaftung-bleibt-abgeschafft-1807-135704.html

Am 11/26/19 um 12:53 PM schrieb Harald Stürzebecher:
> Hallo
>
> Am 25.11.2019 um 22:56 schrieb Sven Roederer:
>
>> bei Heise gibt's den Inhalt ähnlich :
>> https://www.heise.de/newsticker/meldung/
>> Regierungsbericht-WLAN-Gesetz-hat-nur-leichtes-Durchatmen-
>> gebracht-4594238.html
>
> In dem Zusammenhang weise ich auch immer auf die anderen Probleme hin:
>
> [1]
> https://www.lawblog.de/index.php/archives/2016/05/12/dein-wlan-dein-risiko/
>
> [2] https://media.ccc.de/v/SFFFAQ
>
> Die Abschaffung der Störerhaftung - falls es dazu tatsächlich mal kommen
> sollte - reicht AFAICT nicht aus, um Freifunk gefahrlos ohne Tunnel
> laufen zu lassen.
>
>
> Gruß
> Harald
>
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